Hinweise zur Entsorgung von Altbatterien
Die nachfolgenden Hinweise richten sich an Endnutzer, die Batterien
oder Akkumulatoren beziehungsweise Produkte mit enthaltenen oder
eingebauten Batterien und Akkumulatoren verwenden.
1. Getrennte Sammlung von Altbatterien
Batterien und Akkumulatoren dürfen nach Gebrauch nicht über den
Hausmüll oder andere unsortierte Siedlungsabfälle entsorgt werden.
Endnutzer sind gesetzlich verpflichtet, Altbatterien getrennt zu
sammeln und bei einer zugelassenen Rücknahme- oder Sammelstelle
abzugeben.
Durch die getrennte Sammlung können enthaltene Rohstoffe
zurückgewonnen und mögliche Gefahren für die Umwelt, die
menschliche Gesundheit sowie Brandgefahren durch falsch entsorgte
Batterien reduziert werden.
2. Unentgeltliche Rückgabe von Altbatterien
Altbatterien können unentgeltlich bei kommunalen Sammelstellen,
Wertstoffhöfen und bei den gesetzlich vorgesehenen
Rücknahmestellen des Handels abgegeben werden.
Wir nehmen Altbatterien der Batteriekategorien, die wir als
Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben, im
gesetzlich vorgesehenen Umfang unentgeltlich zurück.
Produkte mit fest eingebauten Batterien sind grundsätzlich als
Elektro- beziehungsweise Elektronikaltgerät zurückzugeben. Für
solche Geräte gelten zusätzlich die nachfolgenden Hinweise zur
Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten.
K2 Energietechnik GmbH
Am Kümmerling 7
55294 Bodenheim
E-Mail:
info@k2energietechnik.de
Bitte nehmen Sie vor der persönlichen Rückgabe oder einer
Rücksendung Kontakt mit uns auf. Wir informieren Sie über die für
die jeweilige Batterie geeignete Rückgabemöglichkeit.
Beschädigte, verformte, aufgeblähte, ausgelaufene oder auffällig
erhitzte Batterien und Akkumulatoren dürfen nicht unaufgefordert
per Post oder Paketdienst an uns versendet werden. Bitte wenden
Sie sich in diesen Fällen vorab an uns oder an das Fachpersonal
einer geeigneten Sammelstelle.
3. Bedeutung der Batteriesymbole

Das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne weist darauf
hin, dass Batterien und Akkumulatoren nicht über den
Hausmüll entsorgt werden dürfen, sondern einer getrennten
Sammlung zugeführt werden müssen.
Unterhalb des Symbols können zusätzlich folgende
chemische Zeichen angebracht sein:
-
Cd: Die Batterie enthält mehr als
0,002 Masseprozent Cadmium. -
Pb: Die Batterie enthält mehr als
0,004 Masseprozent Blei.
4. Sicherer Umgang mit Altbatterien
-
Batterien und Akkumulatoren dürfen nicht geöffnet,
beschädigt, verbrannt oder übermäßig erhitzt werden. -
Altbatterien sollten trocken, kühl und außerhalb der
Reichweite von Kindern aufbewahrt werden. -
Bei lithiumhaltigen Batterien und Akkumulatoren sollten
freiliegende Pole vor der Rückgabe mit nichtleitendem
Klebeband abgeklebt werden, um Kurzschlüsse zu vermeiden. -
Beschädigte oder aufgeblähte Lithium-Akkumulatoren sollten
getrennt gelagert und bei der Sammelstelle ausdrücklich dem
zuständigen Personal übergeben werden.
Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten
1. Getrennte Erfassung von Elektroaltgeräten
Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten sind verpflichtet,
diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung
zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen deshalb nicht
über den Hausmüll, die Gelbe Tonne oder andere gemischte
Abfallbehälter entsorgt werden.
Elektroaltgeräte können insbesondere bei den Sammelstellen der
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, beispielsweise bei
kommunalen Wertstoffhöfen, sowie bei den gesetzlich vorgesehenen
Rücknahmestellen des Handels abgegeben werden.
2. Bedeutung des Symbols der durchgestrichenen Abfalltonne
durchgestrichenen
Abfalltonne auf Rädern
einfügen
Das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern
kennzeichnet Elektro- und Elektronikgeräte, die am Ende
ihrer Nutzungsdauer getrennt vom unsortierten
Siedlungsabfall zu erfassen sind.
Das Symbol bedeutet, dass das gekennzeichnete Gerät nicht
über den normalen Hausmüll entsorgt werden darf.
3. Entnahme von Batterien, Akkumulatoren und Lampen
Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht fest vom Altgerät
umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem
Altgerät entnommen werden können, sind vor der Abgabe an einer
Erfassungsstelle zerstörungsfrei vom Altgerät zu trennen.
Die entnommenen Batterien, Akkumulatoren und Lampen sind
anschließend getrennt bei einer geeigneten Rücknahme- oder
Sammelstelle abzugeben.
Beschädigte, aufgeblähte oder überhitzte Lithium-Akkumulatoren
können eine Brandgefahr darstellen. Solche Akkumulatoren sollten
nicht weiter verwendet, geladen oder unaufgefordert versendet
werden. Bitte wenden Sie sich an eine geeignete Sammelstelle oder
kontaktieren Sie uns vorab.
4. Löschung personenbezogener Daten
Endnutzer sind selbst dafür verantwortlich, personenbezogene
Daten auf den zu entsorgenden Elektro- und Elektronikaltgeräten
vor der Abgabe zu löschen.
Dies betrifft beispielsweise gespeicherte Zugangsdaten,
Netzwerkdaten, Benutzerkonten, Bilder, Dokumente,
Gerätekonfigurationen und sonstige persönliche Informationen.
5. Rückgabe von Elektroaltgeräten
Für Endnutzer bestehen unter den gesetzlichen Voraussetzungen
insbesondere die folgenden Rückgabemöglichkeiten:
Rückgabe eines vergleichbaren Altgerätes beim Kauf eines
Neugerätes
Beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes kann ein
Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen
Funktionen wie das Neugerät erfüllt, unter den gesetzlichen
Voraussetzungen unentgeltlich zurückgegeben werden.
Abholung bei der Lieferung bestimmter Neugeräte
Wird ein neues Gerät an einen privaten Haushalt ausgeliefert,
kann für bestimmte Gerätekategorien eine unentgeltliche Abholung
eines vergleichbaren Altgerätes vorgesehen sein. Sofern für das
bestellte Gerät eine Abholung angeboten wird, können Sie die
Rückgabe im Bestellprozess auswählen oder mit uns vereinbaren.
Rückgabe kleiner Elektroaltgeräte
Kleine Elektroaltgeräte, bei denen keine äußere Abmessung größer
als 25 Zentimeter ist, können bei rücknahmepflichtigen Vertreibern
unabhängig vom Kauf eines Neugerätes unentgeltlich zurückgegeben
werden. Die gesetzliche Rücknahmemenge ist auf drei Altgeräte pro
Geräteart begrenzt.
Bitte kontaktieren Sie uns vor der Rückgabe unter
info@k2energietechnik.de.
Teilen Sie uns dabei die Bestellnummer, die Art des Altgerätes,
die ungefähren Abmessungen und das Gewicht mit.
Wir informieren Sie anschließend, ob eine Abholung zusammen mit
der Lieferung des Neugerätes, eine Rückgabe an einer
Rücknahmestelle oder eine andere geeignete Rückgabemöglichkeit
vorgesehen ist.
Altgeräte dürfen nicht unaufgefordert an unsere Geschäftsadresse
versendet oder dort abgestellt werden. Insbesondere bei großen,
schweren, fest installierten, beschädigten oder
kältemittelhaltigen Geräten ist vorab eine Abstimmung mit uns
erforderlich.
6. Rücknahmelogo für Elektroaltgeräte
„Elektrogeräte Rücknahme“
nach Anlage 3a ElektroG
einfügen
Das Rücknahmelogo kennzeichnet eine Rücknahme- oder
Sammelmöglichkeit für Elektro- und Elektronikaltgeräte.
Das Logo ist nicht mit dem Symbol der durchgestrichenen
Abfalltonne zu verwechseln. Die durchgestrichene
Abfalltonne kennzeichnet das Elektrogerät selbst. Das
Rücknahmelogo weist dagegen auf die Möglichkeit zur
Rückgabe von Elektroaltgeräten hin.
Stand: Juli 2026