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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN MIT KUNDENINFORMATIONEN

K2 Energietechnik GmbH

Stand: 03.07.2026


K2 Energietechnik GmbH

Am Kümmerling 7

55294 Bodenheim

Deutschland


E-Mail: info@k2energietechnik.de

Geschäftsführer: Lutz Krämer

Registergericht: Amtsgericht Mainz, HRB 52127

USt-IdNr.: DE362789463


1. Geltungsbereich


1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der K2 Energietechnik GmbH, Am Kümmerling 7, 55294 Bodenheim, Deutschland, E-Mail: info@k2energietechnik.de (nachfolgend „Verkäufer“), gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend gemeinsam „Kunde“) mit dem Verkäufer über den Online-Shop des Verkäufers, über Online-Marktplätze wie eBay, telefonisch, per E-Mail oder auf sonstigem Weg abschließt.


1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Verkäufer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dies gilt auch, wenn der Verkäufer in Kenntnis solcher Bedingungen eine Lieferung vorbehaltlos ausführt.


1.3 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.


1.4 Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.


2. Vertragspartner und Kontakt


2.1 Vertragspartner des Kunden ist:


K2 Energietechnik GmbH

Am Kümmerling 7

55294 Bodenheim

Deutschland

E-Mail: info@k2energietechnik.de

Geschäftsführer: Lutz Krämer

Registergericht: Amtsgericht Mainz

Handelsregister: HRB 52127

USt-IdNr.: DE362789463


3. Vertragsschluss


3.1 Produktdarstellungen im eigenen Online-Shop des Verkäufers stellen grundsätzlich noch kein verbindliches Angebot des Verkäufers dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, ein verbindliches Angebot abzugeben.


3.2 Im eigenen Online-Shop gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab, indem er die ausgewählten Waren in den Warenkorb legt, den elektronischen Bestellprozess durchläuft und die Bestellung über die entsprechend beschriftete Schaltfläche absendet. Vor Abgabe der Bestellung kann der Kunde seine Eingaben mit den üblichen technischen Funktionen des Browsers und des Shops erkennen und berichtigen.


3.3 Der Verkäufer kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen, indem er dem Kunden eine ausdrückliche Auftragsbestätigung in Textform übermittelt, die Ware versendet oder den Kunden nach Abgabe der Bestellung zur Zahlung auffordert, sofern die Zahlungsaufforderung nach den Umständen als Annahme zu verstehen ist. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, in dem eine dieser Handlungen zuerst erfolgt. Eine automatisch erzeugte Bestell-Eingangsbestätigung dokumentiert grundsätzlich nur den Eingang der Bestellung und stellt noch keine Annahme dar, sofern darin nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt wird.


3.4 Telefonische oder per E-Mail übermittelte Bestellungen des Kunden stellen ein verbindliches Angebot dar. Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Auftragsbestätigung des Verkäufers, durch Versand der Ware oder durch eine eindeutig als Annahme erkennbare Zahlungsaufforderung zustande. Unterbreitet der Verkäufer dem Kunden ausdrücklich ein verbindliches Angebot, kommt der Vertrag durch fristgerechte Annahme dieses Angebots durch den Kunden zustande.


3.5 Für Verträge über eBay gelten ergänzend die für den jeweiligen Kaufvorgang maßgeblichen eBay-Bedingungen. Stellt der Verkäufer einen Artikel im Auktions- oder Festpreisformat ein, gibt er grundsätzlich ein verbindliches Angebot nach Maßgabe der eBay-Regeln ab. Bei Festpreisangeboten nimmt der Kunde das Angebot durch Betätigung der vorgesehenen Kauf-Schaltflächen und die anschließende Bestätigung beziehungsweise den Abschluss des unmittelbar nachfolgenden Zahlungsvorgangs an. Bei Auktionen kommt der Vertrag mit dem nach Ablauf der Angebotsdauer Höchstbietenden zustande, sofern ein gegebenenfalls festgelegter Mindestpreis erreicht wurde. Bei Nutzung einer Preisvorschlagsfunktion kommt der Vertrag zustande, wenn der Preisvorschlag oder ein Gegenvorschlag wirksam angenommen wird.


3.6 Soweit ein Online-Marktplatz von den vorstehenden Regelungen abweichende technische Abläufe für den Vertragsschluss vorgibt, richten sich Zeitpunkt und Ablauf des Vertragsschlusses nach den im konkreten Angebot dargestellten und für den Kunden erkennbaren Marktplatzregeln.


3.7 Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.


3.8 Der Verkäufer speichert den Vertragstext nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben und übermittelt dem Kunden die Vertragsinformationen in Textform. Bei Bestellungen über ein Kundenkonto oder einen Online-Marktplatz können Bestelldaten zusätzlich im jeweiligen Nutzerkonto abrufbar sein. Die dauerhafte Verfügbarkeit über den jeweiligen Plattformbetreiber wird vom Verkäufer nicht geschuldet.


3.9 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse korrekt ist und E-Mails des Verkäufers sowie der mit der Bestellabwicklung beauftragten Dienstleister empfangen werden können.


4. Besondere Bedingungen für mit fluorierten Treibhausgasen befüllte Geräte


4.1 Nicht hermetisch geschlossene Einrichtungen, die mit fluorierten Treibhausgasen im Sinne der Verordnung (EU) 2024/573 befüllt sind, dürfen an Endverbraucher nur verkauft werden, wenn nachgewiesen ist, dass die Installation durch ein nach den einschlägigen Vorschriften zertifiziertes Unternehmen ausgeführt wird. Dies betrifft insbesondere bestimmte Split-Klimaanlagen und Split-Wärmepumpen.


4.2 Bei Bestellungen über den eigenen Online-Shop, telefonisch oder per E-Mail muss ein Verbraucher dem Verkäufer vor Annahme seiner Bestellung die vom Verkäufer angeforderten Angaben und Nachweise zum zertifizierten Installationsunternehmen vollständig übermitteln. Der Verkäufer nimmt das Vertragsangebot für ein unter Ziffer 4.1 fallendes Gerät erst an, nachdem der Nachweis auf Plausibilität geprüft wurde. Bis dahin besteht kein Anspruch auf Lieferung.


4.3 Der Kunde ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen und auf Verlangen insbesondere Firma, Anschrift, Kontaktdaten und Zertifikatsangaben des vorgesehenen Installationsunternehmens mitzuteilen. Der Verkäufer ist berechtigt, ergänzende Nachweise anzufordern und die Annahme der Bestellung abzulehnen, wenn der Nachweis fehlt, unvollständig, unplausibel oder nicht ausreichend ist.


4.4 Auf Online-Marktplätzen, bei denen der Kaufvertrag technisch unmittelbar mit Abschluss des Bestellvorgangs zustande kommt, richtet sich ein Angebot über ein unter Ziffer 4.1 fallendes Gerät grundsätzlich nur an Unternehmer oder zertifizierte Fachunternehmen, sofern der erforderliche Nachweis nicht bereits vor Vertragsschluss in einem vom Verkäufer vorgesehenen Verfahren erbracht und geprüft werden kann. Eine abweichende Ansprache von Verbrauchern muss im konkreten Angebot ausdrücklich vorgesehen sein.


4.5 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Installation tatsächlich durch das benannte, ausreichend zertifizierte Unternehmen erfolgt. Gesetzliche Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten des Verkäufers bleiben unberührt. Der Verkäufer darf die zur Erfüllung dieser Pflichten erforderlichen Angaben und Nachweise verarbeiten und mindestens für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer aufbewahren.


4.6 Ziffer 4 gilt nur für Geräte, die tatsächlich in den Anwendungsbereich der genannten Vorschriften fallen. Für hermetisch geschlossene Geräte oder Geräte ohne einschlägige fluorierte Treibhausgase gelten die allgemeinen Regelungen dieser AGB.


5. Widerrufsrecht


5.1 Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.


5.2 Einzelheiten zum Widerrufsrecht, zu dessen Ausübung, zu den Rücksendekosten und zu etwaigen gesetzlichen Ausnahmen ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung des Verkäufers.


5.3 Allein der Umstand, dass der Verkäufer eine Ware erst nach Eingang der Kundenbestellung beim Hersteller oder Lieferanten beschafft, lässt das gesetzliche Widerrufsrecht eines Verbrauchers nicht entfallen.


6. Preise und Zahlungsbedingungen


6.1 Soweit im jeweiligen Angebot nichts anderes angegeben ist, sind die gegenüber Verbrauchern ausgewiesenen Preise Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzlich anfallende Liefer-, Versand-, Speditions- oder sonstige Nebenkosten werden im Angebot oder spätestens im Bestellprozess gesondert ausgewiesen.


6.2 Die im jeweiligen Vertriebskanal verfügbaren Zahlungsarten werden dem Kunden vor Abgabe seiner Bestellung angezeigt oder im Angebot mitgeteilt. Je nach Vertriebskanal können insbesondere Vorkasse per Banküberweisung, PayPal, Kreditkarte, Rechnungskauf, Klarna, Amazon Pay, Finanzierung oder Ratenzahlung sowie die Zahlungsabwicklung über eBay angeboten werden. Ein Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart besteht nicht.


6.3 Bei Vorkasse per Banküberweisung ist der Rechnungsbetrag unmittelbar nach Vertragsschluss fällig, sofern kein abweichender Fälligkeitstermin vereinbart wurde. Die Bankverbindung wird dem Kunden mit der Auftragsbestätigung oder Rechnung übermittelt.


6.4 Bei Nutzung eines Zahlungsdienstleisters gelten ergänzend dessen im Zahlungsvorgang einbezogene Bedingungen. Der Zahlungsdienstleister kann die Bereitstellung einzelner Zahlungsarten von einer Identitäts-, Bonitäts- oder Betrugsprüfung abhängig machen. Der Verkäufer kann eine Zahlungsart ablehnen, wenn der Zahlungsdienstleister die Transaktion nicht freigibt oder objektive Gründe gegen ihre Nutzung sprechen.


6.5 Soweit eine Forderung im Rahmen von Rechnungskauf, Finanzierung, Ratenzahlung oder einer sonstigen Zahlungsart an einen Zahlungsdienstleister abgetreten wird, kann der Kunde nur an den ihm mitgeteilten Forderungsinhaber mit schuldbefreiender Wirkung leisten. Der Verkäufer bleibt Ansprechpartner für Fragen zur Ware, Lieferung, Reklamation, zum Widerruf sowie zu Gutschriften.


6.6 Gegenüber Unternehmern ist die Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht darf ein Unternehmer nur aus Ansprüchen desselben Vertragsverhältnisses ausüben.


7. Liefer- und Versandbedingungen


7.1 Die Lieferung erfolgt ausschließlich an Lieferanschriften innerhalb Deutschlands, sofern im jeweiligen Angebot nichts Abweichendes angegeben ist.


7.2 Maßgeblich ist die vom Kunden im Bestellprozess angegebene Lieferanschrift. Bei Nutzung eines Zahlungsdienstleisters oder Online-Marktplatzes können dessen Vorgaben zur zulässigen Lieferanschrift zu beachten sein.


7.3 Die Lieferung kann durch den Verkäufer selbst oder unmittelbar durch einen Hersteller, Großhändler, Lieferanten oder Logistikdienstleister, insbesondere auch im Streckengeschäft, erfolgen. Vertragspartner und Verkäufer gegenüber dem Kunden bleibt in jedem Fall die K2 Energietechnik GmbH.


7.4 Speditionsware wird, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, frei Bordsteinkante an die der Lieferanschrift nächstgelegene, mit einem üblichen Lieferfahrzeug erreichbare öffentliche Stelle geliefert. Der Kunde hat für eine geeignete Zufahrt, die Annahme der Ware und erforderliche Entladebedingungen zu sorgen.


7.5 Angegebene Lieferzeiten beginnen bei Vorkasse am Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags durch den Kunden, bei anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss. Bei Geräten nach Ziffer 4 beginnt die Lieferfrist nicht vor Eingang und Prüfung der erforderlichen Nachweise. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag am Lieferort, endet die Frist am nächsten Werktag.


7.6 Der Verkäufer ist zu zumutbaren Teillieferungen berechtigt, soweit dem Kunden hierdurch keine zusätzlichen Versandkosten entstehen und die Teillieferung für ihn sinnvoll nutzbar ist.


7.7 Scheitert eine Zustellung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, kann der Verkäufer Ersatz der hierdurch entstandenen angemessenen Mehrkosten verlangen. Dies gilt nicht für die ursprünglichen Hinsendekosten, soweit der Verbraucher wirksam widerruft und gesetzlich keine Kostentragungspflicht besteht.


7.8 Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Versendung bestimmte Person über. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gefahrtragungsregeln.


7.9 Der Verkäufer ist zum Rücktritt berechtigt, wenn er trotz rechtzeitig abgeschlossenen, kongruenten Deckungsgeschäfts ohne eigenes Verschulden nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig beliefert wird. Voraussetzung ist, dass der Verkäufer die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat und alle zumutbaren Maßnahmen zur Beschaffung ergriffen hat. Der Kunde wird unverzüglich informiert; bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.


7.10 Selbstabholung ist nach vorheriger Bestätigung und Terminabstimmung am vom Verkäufer benannten Abholort möglich. Der Kunde erhält eine Mitteilung, sobald die Ware abholbereit ist. Ohne Abholbestätigung besteht kein Anspruch auf sofortige Bereitstellung.


8. Eigentumsvorbehalt


8.1 Gegenüber Verbrauchern bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers.


8.2 Gegenüber Unternehmern bleibt die Ware bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum des Verkäufers.


8.3 Ein Unternehmer ist berechtigt, Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen tritt er bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Der Unternehmer bleibt zur Einziehung ermächtigt, solange er seinen Zahlungspflichten ordnungsgemäß nachkommt.


8.4 Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware durch einen Unternehmer erfolgt für den Verkäufer. Entsteht Miteigentum, bestimmt sich dessen Anteil nach dem Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verarbeiteten Gegenstände im Zeitpunkt der Verarbeitung.


8.5 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als zehn Prozent, wird der Verkäufer auf Verlangen des Unternehmers Sicherheiten nach eigener Wahl freigeben.


9. Mängelhaftung


9.1 Es gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Mängelhaftung, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.


9.2 Gegenüber Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Mängelrechte uneingeschränkt bestehen. Der Kunde wird gebeten, offensichtliche Transportschäden möglichst unmittelbar beim Zusteller zu dokumentieren und dem Verkäufer mitzuteilen. Die Versäumung dieser Bitte beeinträchtigt die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers nicht.


9.3 Gegenüber Unternehmern hat der Verkäufer die Wahl der Art der Nacherfüllung. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neuen Waren beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang. Bei gebrauchten Waren sind Mängelansprüche gegenüber Unternehmern ausgeschlossen.


9.4 Die Einschränkungen nach Ziffer 9.3 gelten nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie, für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche, für Waren, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, sowie für gesetzliche Rückgriffsansprüche in der Lieferkette.


9.5 Ist der Kunde Kaufmann, gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung oder rechtzeitige Anzeige eines erkennbaren Mangels, gilt die Ware nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften als genehmigt.


9.6 Mängelrechte bestehen nicht, soweit eine Funktionsstörung oder Beschädigung nachweislich auf unsachgemäße Montage, Inbetriebnahme, Bedienung, Wartung, Veränderung, ungeeignete Betriebsbedingungen oder sonstige vom Verkäufer nicht zu vertretende Einwirkungen zurückzuführen ist. Die Beweislast richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.


9.7 Beauftragt der Kunde ohne vorherige Abstimmung mit dem Verkäufer einen Dritten mit einer Diagnose oder Reparatur, werden dadurch gesetzliche Mängelrechte nicht automatisch ausgeschlossen. Der Verkäufer muss jedoch grundsätzlich Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung erhalten, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Nicht erforderliche oder nicht abgestimmte Fremdkosten werden nur im Rahmen einer gesetzlichen Verpflichtung erstattet.


10. Herstellerangaben und Herstellergarantien


10.1 Herstellerangaben, technische Daten, Abbildungen und Produktbeschreibungen beruhen regelmäßig auf Informationen des jeweiligen Herstellers. Der Verkäufer übernimmt für eigenständige Herstelleraussagen keine Garantie, soweit er diese nicht ausdrücklich als eigene Beschaffenheitsvereinbarung bestätigt hat.


10.2 Eine vom Hersteller eingeräumte Garantie besteht zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelrechten und richtet sich ausschließlich nach den Garantiebedingungen des Herstellers. Voraussetzungen können insbesondere fachgerechte Installation, Inbetriebnahme, Registrierung, Wartung und die Einhaltung bestimmter Fristen sein.


10.3 Der Verkäufer wird nicht allein dadurch Garantiegeber, dass er die Ware beim Hersteller oder bei einem Lieferanten beschafft oder eine Herstellergarantie vermittelt. Eine eigene Garantie der K2 Energietechnik GmbH besteht nur, wenn sie im konkreten Angebot oder in einer gesonderten Garantieerklärung ausdrücklich als solche bezeichnet wird.


10.4 Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden gegenüber dem Verkäufer bleiben von einer Herstellergarantie unberührt.


11. Beratung, Planungshinweise, technische Eignung und Montage


11.1 Beratungen, Produktempfehlungen, überschlägige Auslegungen, Angebotskalkulationen und Planungshinweise erfolgen auf Grundlage der Angaben, Unterlagen und Messwerte, die der Kunde zur Verfügung stellt. Der Kunde ist verpflichtet, diese Angaben vollständig und richtig zu machen und erkennbare Änderungen unverzüglich mitzuteilen.


11.2 Soweit nicht ausdrücklich ein gesonderter Planungs- oder Werkvertrag geschlossen wird, stellen Beratungsleistungen keine vollständige Fachplanung, Bauplanung, Anlagenplanung oder Montageplanung dar. Eine Besichtigung und Prüfung der örtlichen, baulichen, hydraulischen, elektrischen, statischen, genehmigungsrechtlichen oder sonstigen technischen Gegebenheiten ist nicht geschuldet.


11.3 Die abschließende Prüfung der Dimensionierung, Vollständigkeit, technischen Kompatibilität und Eignung für das konkrete Vorhaben muss vor Bestellung und Montage durch den Kunden, einen Fachplaner oder das ausführende Fachunternehmen erfolgen. Dies gilt insbesondere für erforderliche Heizlastberechnungen, hydraulische Auslegung, Schall-, Elektro- und Netzanschlussprüfung, Kältemittelleitungen, Aufstellbedingungen, Abgasführung, Wasserqualität, Frostschutz, Genehmigungen und Herstellervorgaben.


11.4 Mit Abgabe der Bestellung bestätigt der Kunde, dass ihm die für die Auswahl erforderlichen Daten vorliegen oder dass er die Auslegung durch ein geeignetes Fachunternehmen prüfen lässt. Eine ausdrückliche Beschaffenheitsvereinbarung oder Garantie entsteht nur, wenn der Verkäufer eine bestimmte Eigenschaft schriftlich als verbindlich bestätigt.


11.5 Montage, Anschluss, Inbetriebnahme, Wartung und Reparatur sicherheitsrelevanter Anlagen dürfen nur durch hierfür fachlich und rechtlich befugte Unternehmen und Personen erfolgen. Dies betrifft insbesondere Gasgeräte, elektrische Anlagen, wasserführende Heizsysteme sowie kältemittelführende Klima- und Wärmepumpenanlagen.


11.6 Der Verkäufer haftet nicht für Nachteile, die ausschließlich darauf beruhen, dass der Kunde unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht, erforderliche Prüfungen unterlassen oder Montage- und Herstellervorgaben nicht eingehalten hat. Die Haftung nach Ziffer 12 und zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.


12. Haftung


12.1 Der Verkäufer haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, aufgrund eines ausdrücklich übernommenen Garantieversprechens sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz.


12.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.


12.3 Im Übrigen ist die Haftung des Verkäufers für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.


12.4 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.


13. Anwendbares Recht


13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.


13.2 Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der ihnen durch zwingende Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts gewährt wird.


14. Gerichtsstand


14.1 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz des Verkäufers.


14.2 Hat ein Unternehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, gilt ebenfalls der Sitz des Verkäufers als Gerichtsstand, soweit die Streitigkeit seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zuzurechnen ist. Der Verkäufer bleibt berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.


15. Alternative Streitbeilegung


15.1 Die K2 Energietechnik GmbH ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.